Bundestagsbeschluss zu Kuren als Pflichtleistung ist gute Nachricht für die Kur- und Heilbäder im Landkreis

Lesedauer 2 Minuten

Als „gute Nachricht für die Kur- und Heilbäder im Landkreis Rosenheim“, hat der CSU-Landtagsabgeordnete Klaus Stöttner den Beschluss des Deutschen Bundestags bezeichnet, ambulante Kuren zu einer Pflichtleistung der Krankenkassen zu machen: „Der Bundestag macht damit klar, dass die Gesundheitsprävention in Zukunft noch wichtiger werden wird. In diesem Bereich gibt es bei uns im Landkreis zahlreiche hervorragende Einrichtungen, die von dieser richtungsweisenden Entscheidung profitieren werden“.

Stöttner: Gesundheitsvorsorge wird noch stärker ins Blickfeld rücken

Der Beschluss des Bundestags, ambulante Kuren wieder zur Pflichtleistung der Kassen zu machen, habe für das gesamte Gesundheitswesen Signalwirkung, betonte der Abgeordnete: „Denn er bedeutet, dass die Gesundheitsvorsorge noch stärker ins Blickfeld rücken wird. Darüber freue ich mich sehr, denn dadurch entstehen viele Krankheiten erst gar nicht.“

Klaus Stöttner dankte dem bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek dafür, dass er sich so stark für die Verabschiedung des Gesetzes eingesetzt habe: „Bayern wird als Premiumanbieter von Kuren davon stark profitieren. In erster Linie profitieren aber all die Menschen in ganz Deutschland von ihr, die sich um ihre Gesundheit kümmern. Ich bin sicher, dass die mit der Corona-Pandemie verbundenen Gefahren dieses Bewusstsein in Zukunft noch erhöhen werden. Außerdem brauchen viele Menschen, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben, eine Nachsorge oder eine weitere Behandlung bei einer ambulanten oder stationären Reha. Und auch dafür gibt es bei uns im Landkreis Rosenheim die passenden Angebote“.

Insgesamt gibt es in Bayern 47 Heilbäder und Kurorte. 14,3 Prozent aller Gästeankünfte und 24 Prozent aller Übernachtungen entfallen auf diesen Bereich.

„Speziell der Landkreis Rosenheim ist hier sehr gut aufgestellt, da in den letzten Jahren enorm viel in Infrastruktur und Produkte investiert wurde. Insofern können wir den Kunden in moderner Umgebung innovative Therapien anbieten, zum Beispiel für mentale Gesundheit, neurologische oder orthopädische Behandlungen“, so der Kurdirektor Thomas Jahn.

Auch der Bad Endorfer Bürgermeister Alois Loferer befürwortet die Entscheidung: „Die Prävention in den Fokus zu nehmen ist der richtige Schritt. Unsere Einrichtungen in Bad Endorf bieten ambulante Kur- und Medizindienstleistungen an, welche der Gesundheit der Menschen besonders zuträglich sind“.

„Auf diese wichtige Entscheidung hat Bad Aibling lange gewartet“, so Stephan Schlier, der Erste Bürgermeister der Stadt, „für uns als Kurort ergeben sich nun wieder ganz neue Perspektiven. Unseren Abgeordneten in Land und Bund, Klaus Stöttner und Daniela Ludwig, danken wir für die Hartnäckigkeit bis zur Beschlussfassung im Bundestag“.

Ebenfalls positiv äußerte sich Bürgermeister Anton Wallner aus Bad Feilnbach: „Für den Gesundheitsstandort Bad Feilnbach sind Kassenleistungen für ambulante Kuren ein wichtiger Baustein der Zukunftssicherung. Der Kurort Bad Feilnbach hat nicht nur eine lange Tradition, sondern damit auch wieder eine Zukunft, worüber wir uns sehr freuen“.


Zurück